Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A für Verbraucher, Teil B für Unternehmer
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0. Welcher Teil für wen gilt
Diese Bedingungen bestehen aus zwei Teilen. Teil A gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Teil B gilt für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Maßgeblich ist der Zweck des Vertragsschlusses. Der Einzelplan wird im Bestellvorgang als Verbrauchergeschäft nach Teil A behandelt; auf Teil B wird umgestellt, sobald im Checkout ein Firmenname und eine gegen das MIAS/VIES-Verfahren geprüfte USt-IdNr. angegeben werden. Die Team- und Pro-Pläne mit Mindestplatzzahl werden ausschließlich nach Teil B angeboten.
[Anbieterangaben, Vertragsgegenstand und Adressatenkreis ergänzen.]
1. Leistungsbeschreibung (gilt für beide Teile)
[Umfang der Analyse, Anzahl der enthaltenen Pläne bzw. Guthaben, Laufzeit eines Messepasses, Umfang des Archivs und was nach dem Ende eines Vertrags mit gespeicherten Plänen und Notizen geschieht.]
Die Bewertungen eines Plans sind automatisiert erzeugte Einschätzungen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen und der von der nutzenden Person angegebenen Ziele. Sie sind keine Tatsachenbehauptungen über die bewerteten Unternehmen, keine Beratung und keine Empfehlung im Sinne einer geschäftlichen Zusage. [Haftungsfolgen in Teil A Ziffer A6 bzw. Teil B Ziffer B5.]
NARA steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den Veranstaltern der dargestellten Messen. Messenamen werden ausschließlich zur Bezeichnung der Veranstaltungen verwendet.
2. Zulässige Nutzung (gilt für beide Teile)
[Zulässige Nutzung, Geheimhaltung der Zugangsdaten, Rechte an eingestellten Inhalten, Verbot der Weitergabe von Zugängen.]
Die über NARA angezeigten Kontaktdaten von Ausstellern dürfen ausschließlich zur Anbahnung eines Termins am Messestand verwendet werden. Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG unzulässig; auch im geschäftlichen Verkehr. Massenversand, automatisierte Ansprache und der Export von Kontaktdaten sind untersagt. [Vertragsstrafe? — anwaltlich zu entscheiden.]
A1. Vertragsschluss (Verbraucher)
[Zustandekommen des Vertrags, Registrierung, Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger nach § 312f BGB.]
Unmittelbar vor der Bestellung werden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer sowie Laufzeit und Mindestlaufzeit angezeigt (§ 312j Abs. 2 BGB). Die Schaltfläche ist mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet.
A2. Preise und Zahlung (Verbraucher)
[Preise als Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer, Abrechnungszeitraum, Zahlungsmittel, Fälligkeit, Zahlungsdienstleister.]
A3. Widerrufsrecht (Verbraucher)
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Die vollständige Belehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars und der Voraussetzungen für ein vorzeitiges Erlöschen steht auf der Seite „Widerrufsbelehrung“.
A4. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (Verbraucher)
[Laufzeit und Kündigungsfristen. Eine anfängliche Mindestlaufzeit von höchstens zwei Jahren; eine automatische Verlängerung nur in einen unbefristeten Vertrag, der jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar ist (§ 309 Nr. 9 BGB).]
Die Kündigung ist jederzeit über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ im Fußbereich jeder Seite möglich, ohne Anmeldung (§ 312k BGB). Der Eingang wird unverzüglich in Textform unter Angabe von Inhalt, Zeitpunkt des Eingangs und Vertragsende bestätigt.
A5. Verfügbarkeit und Mängel (Verbraucher)
[Zugesagte Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Aktualisierungspflichten und Gewährleistung für digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB.]
A6. Haftung (Verbraucher)
[Haftungsumfang und -begrenzung, insbesondere für die Richtigkeit der automatisiert erzeugten Einschätzungen. Keine Begrenzung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.]
A7. Streitbeilegung (Verbraucher)
[Erklärung nach § 36 VSBG: Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle — für ein Startup regelmäßig „nicht verpflichtet und nicht bereit“. Die europäische OS-Plattform wurde im Juli 2025 eingestellt; ein Verweis darauf ist zu unterlassen.]
B1. Vertragsschluss und Plätze (Unternehmer)
[Zustandekommen des Vertrags, Registrierung, Mindestplatzzahl, Verwaltung von Nutzerplätzen, Verantwortlichkeit für die Personen auf den Plätzen.]
B2. Preise, Umsatzsteuer und Rechnungen (Unternehmer)
[Preise, Abrechnungszeitraum, Fälligkeit, Verzug. Bei Leistungen an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet mit gültiger USt-IdNr. Übergang der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) nach § 3a Abs. 2 UStG mit entsprechendem Rechnungshinweis; ohne gültige USt-IdNr. deutsche Umsatzsteuer. Empfangsbereitschaft für strukturierte E-Rechnungen.]
B3. Laufzeit und Kündigung (Unternehmer)
[Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen. § 309 Nr. 9 BGB gilt hier nicht unmittelbar; die Klausel muss aber der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten, deshalb bleiben Verlängerungs- und Kündigungsfristen maßvoll.]
B4. Verfügbarkeit, Wartung und Mitwirkung (Unternehmer)
[Zugesagte Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Umgang mit Störungen, Mitwirkungspflichten.]
B5. Haftung (Unternehmer)
[Haftungsumfang und -begrenzung, insbesondere für die Richtigkeit der Einschätzungen; Beschränkung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden; Haftungshöchstbetrag.]
B6. Vertraulichkeit und Datenverarbeitung (Unternehmer)
[Vertraulichkeit des Unternehmensprofils und der Zielangaben; Auftragsverarbeitung, soweit einschlägig; keine Nutzung der Kundendaten zum Training von Modellen.]
3. Änderungen dieser Bedingungen
[Verfahren und Fristen für Änderungen, getrennt für Teil A und Teil B.]
4. Schlussbestimmungen
[Anwendbares Recht, Gerichtsstand — für Teil B der Sitz des Anbieters, für Teil A die gesetzlichen Regeln —, salvatorische Klausel.]